Herr Müller klagt über eine laute Baustelle vor seiner Mietswohnung und darüber, dass er unter Lärmbelästigung leidet. Schlagartig kürzt er die Miete.
Für Vermieterin Schmidt stellt sich die Frage, ob er das überhaupt darf und wenn ja, um welchen Betrag er den Mietzins tatsächlich mindern darf. Insbesondere auch, weil Herr Müller zu den Zeiten zu denen es auf der Baustelle hoch her geht, gar nicht zu Hause, sondern auf der Arbeit ist.
In diesem Seminar besprechen wir, wann ein Mangel vorliegt, der tatsächlich zur Mietminderung berechtigt, ob der Vermieter schuld am Mangel sein muss, wie die Höhe der Minderung korrekt berechnet werden kann, ob es Fälle gibt, in denen trotz eines Mangels die Minderung ausgeschlossen ist, wo der Unterschied zwischen Minderung und Zurückbehaltungsrecht liegt und vieles mehr.
All das wird anhand vieler Praxisbeispiele verständlich dargestellt.
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