Die SFA – Südwestdeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.V. – bietet ein umfassendes und qualitativ hochwertiges Angebot zur Aus-, Fort- und Weiterbildung
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6. Mai 2025, 10:00 bis 16:30 Uhr
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Wohnungsbaugesellschaften, Immobilieneigentümer und -verwalter müssen die Überwachung der Verkehrssicherheitspflicht gewährleisten und die Verkehrssicherheitsprüfung selbst durchführen oder durchführen lassen. Die rechtlichen Grundlagen der Verkehrssicherheitspflicht finden sich in im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dort ist die Sorgfaltspflicht geregelt, durch die Gefährdungen Dritter ausgeschlossen werden sollen. Daher ist es besonders wichtig, dass Verkehrssicherheitsprüfungen nur von geschulten Mitarbeitern oder externen fachkundigen Dienstleistern durchgeführt und dokumentiert werden.
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